Zugriff
Das Wort Zugriff hat mehrere Bedeutungen, hierbei wird das Wort Zugriff in Form eines physischen Zugriffes durch Polizei oder andere Sicherheitskräfte erklärt.
Ein Zugriff ist Teil einer polizeilichen Taktik um ein Individuum während, nach, oder bei Verdacht auf eine Straftat in hoheitlichen Gewahrsam zu überführen. Ist der Zugriff riskant werden in der Regel mehr Kräfte für die Durchführung der Aktion eingesetzt. Bei sehr gefährlichen oder bewaffneten Personen wird der Zugriff in der Regel durch Spezialeinheiten ausgeführt.
In der Regel erfolgt ein Zugriff unter der Führung einen Gruppen- oder Einsatzleiters. Dieser übernimmt dann auch die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahme.
Nimmt man es ganz genau, dann ist jeder beginnende Freiheitsentzug bzw. Einschränkung der Freiheit ein Zugriff. Wehrt sich die Zielperson gegen die Verhaftung können die Polizei- oder Sicherheitskräfte, unter Maßgabe der gesetzlichen Schranken der Verhältnismäßigkeit, unmittelbaren Zwang anwenden.
Teil des polizeilichen Zugriffes ist z.B. die Stürmung, also das Eindringen von polizeilichen Kräften in ein Objekt mit dem Ziel dieses einzunehmen und die sich darin aufhaltenden Personen in Gewahrsam zu bringen.
