Waffensachkundeprüfung

Die Waffensachkundeprüfung benötigt jeder, der sich für eine Waffenbesitzkarte beworben hat. Sie steht am Ende eines Lehrganges, der von verschiedenen behördlich autorisierten Trägern angeboten wird. Nur die bestandene Prüfung ist ein behördlich anerkannter Nachweis der Waffensachkunde.

 

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische umfasst vier Bereiche:

 

- Rechtsgrundlagen und Waffengesetz. Hier werden Begriffe wie Nothilfe, Notstand, Notwehr erklärt und an

  Fallbeispielen erläutert.

- waffenrechtliche Bestimmungen. Alles über Erwerb, Aufbewahrung, Transport und Überlassen von Waffen,

  Anzeigepflichten.

- Waffenkunde. Merkmale von Kurz- und Langwaffen, zulässige Veränderungen, Beschusszeichen, Zulassung.

- Munitionskunde. Umfasst alle Arten, Kennzeichnungen, Zulassung, Erwerb, Transport.

 

Der praktische Teil umfasst die technische Handhabung, unter anderem Laden und Entladen, Anlegen und Zielen. Und selbstverständlich: Schießen.

 

In den meisten Lehrgängen darf jeder Teilnehmer mehrere verschiedene Waffen ausprobieren, um ein breites Erfahrungsspektrum vorweisen zu können. Die Bandbreite hängt ganz vom Anbieter des Waffensachkundelehrgangs ab.
 


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