Waffenrecht
Das deutsche Waffenrecht ist Teil des Bundesrechtes. Festgelegt ist es größtenteils durch das 2003 erneuerte deutsche Waffengesetz (WaffG), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und das Beschussgesetz. Es dient der Regelung des Umgangs mit Waffen, also dem Erwerb, Besitz, Führen, aber auch ihrer Herstellung und ihrem Handel. Sein Hauptziel ist die Reglementierung und Überwachung des privaten Waffenerwerbs und –besitzes.
Unter Waffen subsumiert es Hieb-, Stich-, Stoß- und Schusswaffen, Sprühgeräte und Munition. Im Jahre 2008 erfuhr das deutsche Waffenrecht eine deutliche Verschärfung. Eine wichtige Neuerung besteht in dem Verbot von Hieb- und Stichwaffen sowie so genannter Anscheinswaffen – funktionierende oder funktionslose Gegenstände, die eine täuschende Ähnlichkeit mit echten Feuerwaffen haben.
Außerdem verschärfte sich die Erbenregelung. Wer eine Waffe bedürfnisfrei ererbt, also selbst über keine Waffenbesitzkarte verfügt oder sich darum bewirbt, ist verpflichtet, diese Waffe funktionsuntüchtig zu machen. Seit 2009 dürfen die Behörden Waffenbesitzer zudem unangekündigt kontrollieren.
