Waffeneinsatz
Bei Sicherheitsdiensten ist der Gebrauch von Waffen nicht die Regel. Nur in seltenen Fällen bestimmt der Auftraggeber, dass zur Ausführung der Bewachung der Sicherheitsmitarbeiter bewaffnet sein muss. Das gilt zum Beispiel für den Objektschutz militärischer Einrichtungen, wie etwa dem Heidelberg Army Heliport. Auch im Bereich des Personenschutzes und der Bewachung von Werttransporten ist das Führen von Waffen üblich. Für sonstige Sicherheitsaufgaben ist es jedoch kaum sinnvoll.
Da ein Sicherheitsmitarbeiter über die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Zivilperson verfügt, benötigt er zum legalen Besitz einer Waffe eine Waffenbesitzkarte. Besitzt er diese, kann er seine Waffe auf den Waffenschein der Firma eintragen lassen. Den Waffeneinsatz berechtigt aber nur eine Notwehr- oder Nothilfesituation, in der die eigene körperliche Unversehrtheit oder die von Dritten massiv gefährdet ist.
Neben Schusswaffen gibt es auch noch Hieb- und Stichwaffen, deren Besitz aber seit 2003 verboten ist. Pfefferspray gilt nicht als Waffe und kann damit ohne Einschränkung besessen und geführt werden. Sein Einsatz ist jedoch, wie bei allen anderen Waffen, nur dann legal, wenn er der Angriffsabwehr dient und im Verhältnis zum Angriff steht.
