Veranstaltungsschutz
Unter Veranstaltungsschutz versteht man die ausschließlich durch private, staatlich geprüfte Sicherheitsdienste geleistete Sicherung von Veranstaltungen (Feste, Konzerte u. a.) und festen Veranstaltungsorten (etwa Diskotheken und Clubs, aber auch Weihnachtsmärkte).
Das Aufgabenspektrum, das unter den Veranstaltungsschutz fällt, ist breit. Einschlägigstes und wohl wichtigstes Betätigungsfeld ist die Einlasskontrolle, bei der es gilt, offensichtlich gewaltbereite Personen oder solche, die durch übermäßigen Alkoholkonsum nicht mehr in ihrem Verhalten einschätzbar sind, von der Veranstaltung und den Gästen fern zu halten. Ausschreitungen sollen dadurch vermieden werden, die Gäste sich entspannen und wohlfühlen können. Das Sicherheitspersonal bemüht sich sowohl um Durchsetzungsfähigkeit als auch um möglichst diskretes Vorgehen.
Daneben betreiben die Sicherheitsdienste auf Wunsch auch Parkplatz- und Arealüberwachung, Sicherung von VIP-Bereichen, Ordnerdienste und vieles mehr. Im Rundumpaket liefern die Sicherheitsdienste meist ein Sicherheitskonzept für den gesamten Veranstaltungsablauf, das besonders auf Präventivmaßnahmen aufbaut.
