Türsteher
Aufgabe eines Türsteher ist es, nur ausgewählte Gäste in gastronomische Einrichtungen oder Veranstaltungen zu lassen und eine dementsprechende Zutrittskontrolle durchzuführen.
Zu seinen Aufgaben gehört außerdem, das Abweisen von Personen, die vom Veranstalter nicht erwünscht sind. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, greifen Türsteher auf das Hausrecht zurück. Sie sollen außerdem verhindern, dass Waffen, Drogen und andere gefährliche Gegenstände mit in die Veranstaltung genommen werden.
Zur Ausübung ihrer Tätigkeit für ein Sicherheitsunternehmen müssen Türsteher eine Sachkundeprüfung bei der zuständigen IHK erfolgreich abgelegt haben. Dies ist in § 34a der Gewerbeordnung vorgeschrieben.
