Taschenkontrolle

Taschenkontrollen werden zum Schutz der jeweiligen Veranstalung von der Security durchgeführt.

 

Beispielsweise werden bei Fußballspielen diverse Gegenstände aussortiert, welche sich zum Werfen eignen. Ebenso wird auf Pyrotechnik und weitere gefährliche Gegenstände (wie z.B. Messer, Schlagstöcke, usw)  geachtet.

 

In Diskotheken und anderen gastronomischen Einrichtungen achtet das Sicherheitspersonal vorwiegend auf Drogen und Waffen, oder auch die vom Veranstalter unerwünschten eigenen Getränke oder Speisen.

 

Die Security ist ohne Einwilligung des Taschenbesitzers nicht zur Taschenkontrolle befugt, dieses Privileg obliegt nur der Polizei. Jedoch kann der Gast, welcher die Taschenkontrolle der Security nicht  gewährt, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.


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