Selbsthilferecht
Grundsätzlich darf in Deutschland ausschließlich der Staat die Anwendung von Gewalt durchführen oder legitimieren. Privatpersonen ist dies nicht gestattet. Dieses Rechtsstaatsprinzip gilt in allen modernen Staaten. Doch das Selbsthilferecht stellt hierbei eine Ausnahme von dieser Festlegung dar.
Mit dessen Hilfe können Privatpersonen ihre Ansprüche realisieren ohne dass sie dafür straf- oder zivilrechtlich belangt werden. Mit der Selbsthilfe als Rechtfertigungsgrund ist die Rechtmäßigkeit einer privaten Rechtsdurchsetzung gegeben. Allerdings gilt dies, wenn die Verhältnismäßigkeit sicher gestellt ist und das eigene Eingreifen unbedingt notwendig ist zur Abwehr einer akuten Gefahr.
Auch dann kann Selbsthilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeführt werden: zum Beispiel wenn staatliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist oder ihre Verzögerung die Verwirklichung des eigenen Rechtsanspruches deutlich behindern würde.
