Schikaneverbot
Das Schikaneverbot ist also ein spezieller Fall des Rechtsmissbrauchs.
Eine Rechtsausübung ist gemäß BGB unzulässig und damit Rechtsmissbrauch, wenn sie zwar formell rechtmäßig ist, sie aber nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Eine Schikane ist ein absichtlich errichtetes Hindernis oder ein mutwillig verursachtes Erschwernis, das den Hauptzweck hat, jemandem Schwierigkeiten zu verursachen, insbesondere sein Vorankommen zu bremsen oder allenfalls ganz zu unterbinden.
