Schadenersatz

Ein Schadenersatz ist ein Ausgleich für einen entstandenen Schaden. Unter einem Schaden wiederum ist ein unfreiwilliger Verlust von Lebens- und Rechtsgütern zu verstehen. Dabei kann der Schaden auch entstehen, ohne dass der Schädiger einen Vorteil daraus gezogen oder sich persönlich bereichert hätte.

 

Verursacht die öffentliche Hand einen Schaden, wird von einer Entschädigung gesprochen. Juristisch wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Schadenersatzanspruch unterschieden: dem gesetzlichen zustehenden und dem durch Verträge erlangten. Damit eine Haftpflicht greift, ist rechtswidriges und schuldhaftes Unterlassen oder Handeln die Voraussetzung.

 

Der Anspruch für die Ersatzleistung ergibt sich stets aus dem messbaren Schaden und soll diesen ausgleichen. Anders verhält es sich bei Personenschäden, hier besteht zusätzlich der Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Für Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und andere, die von Berufs wegen Gefahren verursachen können, gelten spezielle Gefährdungshaftungen.


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