Sachkundeprüfung §34a
Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum, der Schutz vor Ladendieben sowie Einlasskontrolle und Bewachung im Diskothekenbereich haben seit 2003 etwas gemeinsam: zur Ausübung dieser Tätigkeit ist eine Sachkundeprüfung §34a erforderlich.
Jeder, der diese Tätigkeiten ausüben will, egal ob Selbständiger oder Wachmann, muss die entsprechende Prüfung absolvieren. Sie besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen zu 120 Minuten und einem mündlichen zu 15 Minuten. Erforderlich sind Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, juristische Kenntnisse sowie Wissen in Sicherheitstechnik und Psychologie. Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
Bundeseinheitlich finden die schriftlichen Prüfungen jeden dritten Donnerstag im Monat statt, der mündliche Teil folgt am darauffolgenden Mittwoch und Donnerstag. Die inhaltliche Vorbereitung kann individuell durch selbständiges Lernen oder durch Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme erfolgen. Es wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 150 Euro fällig.
