Sachbeschädigung

Bei diesem Vergehen wird mutwillig fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört. Es steht, genau wie der bloße Versuch der Beschädigung, unter Strafe, welche unter normalen Umständen bei bis zu zwei Jahren liegt. Zusammen mit Betrug und Diebstahl gehört Sachbeschädigung in Deutschland zu den am häufigsten auftretenden Straftaten.

 

Dabei ist es strafrechtlich vollkommen irrelevant, ob die Sache einen Wert hat oder nicht. Sie muss aber fremd sein, darf also nicht allein dem Täter gehören oder herrenlos sein. Als Sache werden nicht nur Gegenstände bezeichnet, sondern auch Tiere. Gesonderte Tatbestände ergeben sich im Bereich der Computersabotage und der Datenveränderung, da es sich hierbei um keine Sachen im Rechtssinn handelt.

 

Bevor in so einem Fall etwas gegen die Täter unternommen werden kann, muss vom Geschädigten ein Strafantrag gestellt werden.


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