Ruhestörung

Werden andere Personen durch laute Geräusche belästigt, bezeichnet man das als Ruhe- oder Lärmstörung. Hierzu gibt es verschiedene Regelungen und Definitionen, denn wie stark sich jemand durch laute Geräusche gestört fühlt, hängt sehr stark von verschiedenen Faktoren ab.

 

Einerseits spielt die Tageszeit der Ruhestörung eine Rolle, zum anderen die Art und die Lautstärke des Geräusches. Hinzu kommt im Einzelfall das subjektive Empfinden, denn jeder empfindet andere Geräusche als Störung, etwa den Verkehrslärm, Baustellenlärm, Gartenarbeit, Freizeitaktivitäten wie Sport oder das Läuten der Kirchenglocken. Besondere Regelungen gelten für die Mittags- und die Nachtruhe sowie die Sonntagsruhe.

 

Bei Privatwohnungen orientiert man sich an der sogenannten Zimmerlautstärke, welche als Maßstab dient. Überschreiten andere Mieter diese deutlich und zum wiederholten Mal, spricht man auch hier von einer Ruhestörung.


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