Rechtsordnung

Hierbei handelt es sich um die Menge aller gültigen Rechtsnormen. Darunter zu verstehen sind alle Rechtsnormen, die in einem Anwendungsraum gültig sind. In der Regel handelt es sich bei diesem Raum um einen Staat. In diesem steht dann die Rechtsordnung mit der Gesellschaftsordnung der dort lebenden Menschen in einer Wechselbeziehung.

 

Der Begriff wird oft als Synonym für den Begriff Rechtssystem genannt. Einschränkend gilt, dass nur in einem Rechtsstaat von einer Rechtsordnung gesprochen werden kann. Teil der Rechtsordnung sind sowohl das durch die legislative Gewalt vorgegebene Recht als auch dessen Umsetzung durch die Judikative.

 

In Deutschland gehören hierzu vier Bereiche, in die die Rechtsnormen eingeordnet werden: das Verfassungsrecht, das Öffentliche Recht, das Strafrecht und das Privatrecht. 


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