Rechtsgüter

Rechtsgüter werden auch als Schutzgut bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein rechtlich geschütztes Interesse einer einzelnen Person oder der Gesellschaft als Ganzes. Dann ist von Universalrechtsgütern die Rede. Der Schutz dieser Güter ist Hauptaufgabe des Strafrechts. Allerdings handelt es sich nicht um Güter im materiellen Sinn, sondern um Werte wie Leben, Freiheit, Gesundheit, Ehre und Eigentum.

 

In der genannten Reihenfolge sind die fünf Güter zugleich entsprechend ihrer Wertigkeit geordnet. Bis auf das Vermögen werden alle Güter als höchstpersönliche Rechtsgüter bezeichnet, da Vermögen nicht an eine individuelle Person gebunden ist. Universalrechtsgüter sind nicht einer Person zuordenbar, sondern dem gesamten Staat, wie zum Beispiel die öffentliche Sicherheit sowie die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege.

 

Noch nicht einig ist man sich in der Frage, ob es Rechtsgüter gibt, die weder Individuum noch Staat zugeordnet werden können wie der Bereich der Umwelt.


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