Objekteinweisung

In der Sicherheitsbranche obliegt die Objekteinweisung stets dem Unternehmer. Darunter versteht man die Notwendigkeit, dass das für den Objektschutz zuständige Wach- und Sicherheitspersonal das Objekt genau kennt und ebenfalls mit spezifischen Gefahren vertraut ist. Voraussetzung ist, dass die Einweisung zu der Zeit durchgeführt wird, zu der später auch das Personal im Einsatz sein wird.

 

Spezielle Bestimmungen existieren auch für die Anwesenheit von Wachhunden. Sollten Wachhunde eingesetzt werden, muss das Personal auch über den Umgang mit den Tieren unterrichtet und auf das eigene Verhalten ihnen gegenüber hingewiesen werden. Betrifft die Einweisung das Personal der Nachtschicht, sollte diese zusätzlich bei Tag durchgeführt werden, um die Ortskenntnis zu verbessern.

 

Zudem besteht bei neu erteilten Aufträgen oder wesentlichen Änderungen am bestehenden Auftrag eine neue Unterweisungspflicht. Das trifft ebenso für wichtige Veränderungen der Arbeitsbedingungen zu.


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