Menschenwürde
Genau wie die Menschenrechte steht auch die Menschenwürde über den Gesetzen und der Verfassung eines Landes. Sie ist der oberste Grundwert, aus ihr werden die Menschenrechte abgeleitet. Dabei gilt die Würde des Menschen ausnahmslos und bleibt stets unangetastet.
Sie kann also nicht eingeschränkt oder durch ein Grundrecht begrenzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass alle Menschen denselben Wert haben und ihr Menschsein ihnen ein allgemein gültiges schützenswertes Merkmal verleiht, die Würde. Herkunft, Rasse, Alter oder Geschlecht spielen dabei keine Rolle. Auch der körperliche und geistige Zustand eines Menschen ist ebenso unwichtig wie seine Leistungen oder sein sozialer Status.
In Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht für den Schutz der Menschenwürde verantwortlich. Dort wurde festgelegt, dass diese der wichtigste Wert des Grundgesetzes ist.
