Körperverletzung

Bei einer Körperverletzung handelt es sich um eine Straftat. Allerdings ist davon nur dann die Rede, wenn eine andere Person beteiligt ist. Sie kann nicht selbst zugefügt werden oder durch irgendwelche nicht abgesicherten Gegenstände passieren.

 

Zwar gibt es den Tatbestand der Fahrlässigkeit, bei dem der Verursacher niemanden absichtlich verletzen will, aber im Normalfall steckt hinter einer Körperverletzung ein bewusster Angriff, der die körperliche Versehrtheit eines Menschen zum Ziel hat, ihn also verletzen oder seine Gesundheit schädigen soll.

 

Auch ärztliche Eingriffe in den Körper des Patienten gelten als Verletzung, sofern im Vorfeld keine Einwilligung erfolgt ist oder ein eindeutiger Notstand vorliegt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass die Tat und bereits der Versuch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.


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