Jugendschutzgesetz
Mit dem Jugendschutzgesetz wird ein besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit gewährleistet. Was Minderjährige betrifft, regelt das Gesetz den Aufenthalt an öffentlichen Orten, den öffentlichen Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren, die Zugänglichkeit von Filmen und Computerspielen, Zuständigkeiten von Organisationen wie der FSK und der USK sowie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
In den vergangenen Jahren erfolgten einige Anpassungen des Gesetzes aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen. So ist es beispielsweise allen Personen unter 18 Jahren untersagt, Tabakwaren zu kaufen und zu konsumieren. Auch die Passagen in Bezug auf Computer- und Videospiele wurden verschärft. Sie müssen beim Verkauf an Minderjährige vorher durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft werden. Die dort getroffene Altersbeschränkung muss wie beim Verkauf von DVD’s deutlich sichtbar auf die Packung gedruckt werden.
