Jedermannsrecht

Unter dem Begriff Jedermannsrecht werden ausnahmslos alle Rechte zusammengefasst, die jedem Bürger zustehen. Sie sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben und können weder verwehrt noch entzogen werden. Sie dienen in erster Linie dem Schutz der Menschen, die in Deutschland leben, egal welcher Herkunft sie sind.

 

Zu finden sind sie in schriftlicher Form in allen Artikeln, die sich mit den Grundrechten und den Justizgrundrechten beschäftigen. Hinzu kommt das Jedermann-Festnahmerecht, das es jedem rechtlich abgesichert ermöglicht, eine auf frischer Tat ertappte Person festzunehmen, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht sofort feststellbar ist. Allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein, kleinste Vergehen seitens des Täters dürfen beispielsweise nicht zu großen Verletzungen im Rahmen des ausgeübten Jedermannsrechts führen.


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