Großer Waffenschein

Zum „Führen“ einer Waffe außerhalb der eigenen vier Wände erhält man als Privatperson in Deutschland nur in sehr seltenen Ausnahmefällen eine Genehmigung. Der Große Waffenschein ist dafür die offizielle behördliche Erlaubnis. Mit ihm darf eine Waffe in der Öffentlichkeit geführt werden, allerdings gelten durch das gültige Waffengesetz Einschränkungen bei Festen, Veranstaltungen und Aufzügen.

 

Die Regelungen sind allerdings recht streng verfasst, so dass der Waffenschein nur drei Jahre gültig ist, danach steht eine Verlängerung an. Dazu gehören eine Zuverlässigkeitsprüfung mithilfe des Führungszeugnisses, für welches Landrats- oder Ordnungsämter zuständig sind, eine Sachkundeprüfung, die mit einer Ausbildung in Waffenkunde und-recht verbunden ist sowie eine vorhandene Haftpflichtversicherung und ein Bedürfnis. Dieses ist meist schwer nachzuweisen, denn man muss begründen, warum man mehr als jeder andere Mitbürger durch Angriffe gefährdet ist und dass dieses Risiko mit dem Führen einer Waffe verkleinert werden kann.


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