Gewerbeordnung

Hierbei handelt es sich um ein Gesetz, dass die Gewerbefreiheit regelt. Unter Gewerbefreiheit ist die grundsätzliche Freiheit zu verstehen, ein Gewerbe zu führen. Das gilt für jedermann und resultiert aus der allgemeinen Berufsfreiheit. Dieses freie Unternehmertum wird durch die Gewerbeordnung näher bestimmt und, wo notwendig, auch eingegrenzt. Mit einigen Änderungen ist sie seit 1869, als sie während der Zeit des Norddeutschen Bundes in Kraft trat, bis heute gültig.

 

Grundsätzlich kann jeder ein Gewerbe gründen, welches auch erwünscht ist. Notwendig für den Betrieb eines Gewerbes ist eine Anmeldung, keine Erlaubnis. Da die einzelnen Gewerbe sich entsprechend ihrer Branche stark unterscheiden, konkretisiert die Gewerbeordnung Details zum Arbeitsverhältnis und zum Arbeitsvertrag. Weiterhin sind Regelungen für das Gewerbezentralregister beim Bundesfinanzministerium, gewerberechtliche Pflichten und Hinweise zur Abwehr von Gefahren enthalten.


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