Führungszeugnis
Das Führungszeugnis enthält die vollständigen Personalien einer Person und gibt Auskunft darüber, ob sie vorbestraft ist oder nicht. Es kann von allen Personen ab 14 Jahren beim Bundeszentralregister in Bonn beantragt werden und wird hauptsächlich als Nachweis für die Unbescholtenheit benutzt, wenn eine Person zum Beispiel eine neue Arbeit aufnimmt.
Es wird unterschieden zwischen dem Privatführungszeugnis und dem Behördenführungszeugnis, das zur Vorlage bei Behörden ausgestellt wird. Ersteres dient vor allem dem Arbeitgeber gegenüber als Nachweis, dass man nicht vorbestraft ist. Letzteres benötigt man, wenn man eine amtliche Erlaubnis beantragen oder bei einer Behörde arbeiten will. Beantragt werden kann es ausschließlich persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (z.B. Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro). Dafür sind eine aktueller Reisepass oder ein aktueller Personalausweis nötig. Das Privatführungszeugnis kommt per Post an die Privatadresse nach Hause, das Behördenführungszeugnis wird direkt an die anfordernde Behörde geschickt.
