Detektiv

Bei Detektiven handelt es sich um Privatermittler, die Informationen zur Beweislage dokumentieren und sichern. Diese müssen gerichtlich verwertbar und belastbar sein. Zu den Ermittlungsmethoden eines Detektivs gehören auch Befragungen, Observationen und ähnliches. Er kann sowohl selbständig als auch in einer Anwaltskanzlei arbeiten.

 

Die Bezeichnung Privatdetektiv wird heute meist  nur noch verwendet, um eine Abgrenzung vom Wirtschaftsdetektiv zu gewährleisten. Ursprünglich kommt diese Bezeichnung aus dem Amerikanischen, da dort ein „normaler“ Detective ein Dienstgrad bei der Polizei ist.

 

Zumeist werden Detektive beauftragt, um die Einschaltung staatlicher Institutionen und Ermittlungsbehörden außen vor zu lassen oder um zunächst Informationen zu sammeln, anhand derer das weitere Vorgehen, wie zum Beispiel die Einschaltung der Polizei oder Staatsanwaltschaft, besprochen wird. Ein Privatermittler ist seinem Auftraggeber allerdings keinen Erfolg schuldig, da er diesen nicht garantieren kann. Dementsprechend wird auch der Vertrag geschlossen.


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