Defensiver Notstand

Unter einem defensiven Notstand versteht man eine Situation, in der sich jemand bedroht fühlt. Der Angegriffene darf sich zur Abwehr der Gefahr verteidigen, ohne dass dieses Verhalten als rechtswidrig angesehen wird. Allerdings muss er dazu die Wahl der Mittel abwägen. Sie müssen der drohenden Gefahr angemessen sein.

 

Wird jedoch die Verhältnismäßigkeit bei der Verteidigungshandlung überschritten, handelt es sich um eine klar rechtswidrige Maßnahme. Reagiert der Angegriffene über und steht der dadurch angerichtete Schaden in keinem Verhältnis zur Bedrohungslage, kann eine Schadensersatzforderung auf ihn zukommen.

 

Kern des Paragraphen 228 BGB:

 

Der Paragraf erlaubt die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, die erforderlich ist, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem Anderen abzuwenden.

 

Voraussetzungen:

 

- Gefahr geht von einer fremden Sache aus (auch Tier)

- Handelte Person beabsichtigt, Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden

- Abwehr muss sich gegen die Gefahr drohende Sache richten.

 


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