Datenschutz

Der Datenschutz ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Das Bundesdatenschutzgesetz besagt, dass die Erhebung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten ist. Das Gesetz erlaubt dies nur dann, wenn eine klare Rechtslage (z.B. Einwohnermeldeamt, Kaufhaus, Straßenverkehr) vorliegt und der Betroffene ausdrücklich (meist schriflich) seine Zustimmung gibt.

 

Es sollen so wenig wie möglich personenbezogene Daten gespeichert werden und nach Möglichkeit sind diese zu anonymisieren. Der Betroffene kann selbst entscheiden, wer, wann und wie mit seinen personenbezogenen Daten umgeht.

 

Zusammengefasst ist zum Datenschutz zu wissen:

 

Der Datenschutz bezeichnet den Schutz von personenbezogenen Daten vor Missbrauch bei ihrer Speicherung, Übermittlung, Veränderung und Löschung.

 

Personenbezogene Daten sind:

 

- persönliche Verhältnisse (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand,...)

- sachliche Verhältnisse (Wohnanschrift, Arbeitsstelle, Einkommen,...)

 

Jeder hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.


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