Bürgerliches Gesetzbuch
Für das Bürgerliche Gesetzbuch hat sich die sehr häufig verwendete Abkürzung BGB im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt. Es trat zum 1. Januar 1900 in Kraft und regelte zum ersten Mal die Gleichberechtigung der Frau in Sachen Geschäftsfähigkeit. Grundsätzlich regelt das BGB die allgemeinen Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Zusammen mit seinen Nebengesetzen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Wohnungseigentumsgesetz, dem Lebenspartnerschaftsgesetz, dem Versicherungsgesetz und dem Wohnungseigentumsgesetz bildet es das allgemeine deutsche Privatrecht.
Allerdings ist der Gesetzgeber jederzeit in der Lage, Änderungen vorzunehmen und das BGB zu aktualisieren und im Rahmen der sich stark verändernden Lebensumstände jederzeit zu modernisieren. Seit seinem Inkrafttreten ist dies bereits mehrfach geschehen. Eine tiefgreifende Überarbeitung wurde im Jahr 2002 durchgeführt, so dass zum ersten Mal eine amtliche Neubekanntmachung des gesamten Gesetzestextes erfolgte. Unterteilt ist das Bürgerliche Gesetzbuch in fünf Bücher: den allgemeinen Teil, das Recht der Schuldverhältnisse, das Sachrecht, das Familienrecht sowie das Erbrecht.
