Bewachungsverordnung
Diese Bundesrechtsverordnung hat das gesamte Bewachungsgewerbe zum Gegenstand. Sie ist im Bereich Wirtschaftsverwaltungsrecht und Gewerberecht anzusiedeln und regelt zum Beispiel die notwendige Schulung von Sicherheitspersonal und deren Nachweis. Diese Schulungen führen die Industrie- und Handelskammern durch.
Der eigentliche Titel lautet „Verordnung über das Bewachungsgewerbe“. Herausgegeben wurde sie vom Bundeswirtschaftsminister mit Zustimmung des Bundesrats. Die Verordnung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Die aktuellste Fassung von 1995 wurde 2003 neu bekannt gemacht und an europäisches Recht angepasst. Unter anderem wurden Vorschriften zur Berufsqualifikation im Bewachungsgewerbe ergänzt.
Inhaltlich regelt die Bewachungsordnung eindeutig welche Voraussetzungen eine Bewachung erfüllen muss, was eine Bewachung ist, unter welche Bedingungen sie wo stattfinden kann und wer überhaupt damit beauftragt werden darf. Normalerweise sind innerhalb Deutschland die Ordnungsämter für die Einhaltung der Bewachungsvorschriften zuständig. Sie können auch Verstöße juristisch verfolgen.
