Bewachungserlaubnis
Bei der Erlaubnis handelt es sich um eine offizielle behördliche Genehmigung. Nur wer in Deutschland eine Bewachungserlaubnis besitzt, darf ein Gewerbe betreiben, um damit professionell fremdes Eigentum und fremdes Leben zu beschützen. Die gesetzliche Grundlage bildet die Bewachungsverordnung im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Als minimale Voraussetzung wird entsprechend der Tätigkeit eine Schulung oder eine Sachkundeprüfung gefordert. Schulungen werden durch die Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Zukünftiges Sicherheitspersonal muss sich mindestens 40 mal 45 Minuten schulen lassen. Bei Gewerbetreibenden im Bewachungsgewerbe sind es schon 80 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Nötig sind die Unterrichtungen für alle Bereiche, egal ob Objektschutz, Geldtransporte, Streifendienst, Veranstaltungsschutz, Ermittlungsdienst oder Sicherheitskurierdienste.
Eine Sachkundeprüfung ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil gegliedert. Erforderlich ist diese bei einer Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum wie zum Beispiel Streifendienst in öffentlichen Parks, Einkaufszentren oder beim Personenverkehr, als Kaufhausdetektiv und als Türsteher.
