Besitzdiener

Besitzdiener ist ein juristischer Begriff, der eine Person bezeichnet, die direkt im Auftrag für jemand anderen handelt, sich um dessen Besitz kümmert oder für das fremde Eigentum weisungsbefugt ist.

 

Merkmale des Besitzdieners sind:

 

- Ausübung der tatsächlichen Gewalt

- Für einen anderen

- In dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft (soziale Abhängigkeit und Unterordnungsverhältnis muss gegeben sein)

- Der andere (2.) ist hinsichtlich der Sache weisungsbefugt


§ 855 BGB

 

„Übt jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat, so ist nur der andere Besitzer.“


Beispiele:

 

Der Security Mitarbeiter, der ein Objekt beschützen soll, ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit Besitzdiener des Besitzers des besagten Objektes.

 


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