Besitz
Juristisch betrachtet versteht man unter einem Besitz etwas, über das man die tatsächliche Gewalt oder Herrschaft hat. Dabei wird ein Unterschied zum Eigentum gemacht. Denn wenn man etwas besitzt, muss man es dabei nicht unbedingt unter rechtlicher Herrschaft haben. Der Gegenstand kann zum Beispiel auch geliehen oder gestohlen sein, Hauptsache man verfügt darüber.
Wichtig ist, dass er Besitzer die Verfügungsgewalt innehat und einen sogenannten Besitzwillen hat. Darunter versteht man den Willen, den Gegenstand unbedingt zu behalten. Diese Unterscheidung zwischen beiden Begriffen ist insofern wichtig, da Eigentum auch mittels eines Vertrages geregelt werden und sehr abstrakt ausfallen kann. Somit kann dem Eigentümer sein Eigentum auch ohne direkten Bezug zwischen Person und Sache zugeschrieben werden. Besitz ist immer an einen direkten Bezug und einen direkten Willen gekoppelt.
