Befugnisse
Spricht man von einer bestimmten Befugnis, ist damit das Recht gemeint, etwas zu tun. Der Befugte ist berechtigt, eine bestimmte Handlung auszuführen. Das kann sowohl im juristischen Sinne als auch im umgangssprachlichen Sinne verstanden werden. Dabei wird der Begriff Befugnis oft mit Synonymen wie Recht, Verantwortung, Erlaubnis, Ermächtigung oder auch Vollmacht assoziiert.
Derjenige, der befugt ist, ist normalerweise derjenige der berechtigt ist, Unterschriften zu leisten, Aufträge frei zu geben oder über die Verwendung von Einsatzmitteln zu entscheiden. Die Übernahme von bestimmten Befugnissen kann auf zwei verschiedene Arten geschehen. Auf absolute Art, in dem zum Beispiel der Chef einer Firma von Amts wegen alle Befugnisse der Firma innehat und um die er sich kümmern muss. Sie können aber auch mit der Übernahme der Verantwortung bei einer konkreten Aufgabe oder einem einzelnen Projekt einhergehen.
